(1) Nach Eingang der Rechnung (per E-Mail oder Post) tritt die Zahlungsfrist sofort ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung ein. Wir bieten die klassische Überweisung als Zahlungsmöglichkeit an. Sollte der Betrag innerhalb der auf der Rechnung genannten Zahlungsfrist nicht eingegangen sein, können wir den gebuchten Seminarplatz nicht mehr verbindlich garantieren.
(2) Verzug tritt 30 Tage nach Erhalt der Rechnung ein. Ab diesem Zeitpunkt sind rückständige Rechnungsbeträge mit 5% über dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
(3) Bei Betrieblichen Kursen (Inhouse) gilt die durch das Unternehmen gemeldete Teilnehmerzahl als verbindlich.
Mindestteilnehmeranzahl: 15 Personen und Maximalteilnehmeranzahl: 20 Personen pro Seminartag (oder Angabe in der jeweiligen Terminbestätigung/Auftragsbestätigung).
– Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl, am Seminartag, wird eine Kursgebühr von 60,00 Euro pro Person dem Unternehmen in Rechnung gestellt.
– Sollten Teilnehmer nicht von der zuständigen Berufsgenossenschaft / Unfallversicherungsträger übernommen werden, stellen wir dem Mitgliedsunternehmen 55,00 € pro Person in Rechnung. Gleiches gilt wenn die Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft / Unfallversicherungsträger nicht verbindlich zugesagt ist (Kostenübernahmeerklärung BG/UVT bzw. genehmigtes BG-Abrechnungsformular liegt am Seminartag nicht vor).
(4) Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung – Zweitschrift: 25 Euro